Showlasersicherheit

Showlasersicherheit ist keine Magie – sondern „Know How“!

Heutzutage kann sich jeder die Laserschutzbestimmungen seines Landes aus dem Internet herunterladen. Jedoch finden Interessenten, die ihren Showlaser „sicher“ betreiben wollen, oft nicht die Antworten, die sie benötigen. Die praktische Anwendung ist von Benutzer zu Benutzer so sehr unterschiedlich, dass Fragen wie „nach dem Abstand vom Laser zum Publikum“ in der Fachliteratur einfach nicht berücksichtigt werden können/dürfen. Warum?

Beispiel: Sie haben einen Laser mit 2W Ausgangsleistung und wollen wissen, wie weit sie vom Publikum entfernt sein müssen um sicher ins Publikum lasern zu dürfen.

Darauf kann es im Netz keine Antwort geben!

Warum nicht?!

Niemand weiß wie groß sie den Ausgabewinkel ihres Lasers eingestellt haben!

Um es zu veranschaulichen… wenn Sie ihren Laser auf ihren Wohnzimmertisch stellen, können Sie an ihrer Wand eine Fläche von 1m x1m belasern, oder auch eine Fläche von 10m x 10m. Jedem dürfte klar sein, dass bei 10m x 10m die Laserleistung auf viel mehr Fläche verteilt wird. Der Ausgabewinkel des Lasers ist also sehr relevant für die Lasersicherheit.

Ohne mit Ihnen die Ausgabe zu besprechen kann also kein Abstand im Internet angegeben werden – und das ist nur ein Beispiel. Ein weiteres ist, dass niemand weiß, wie schnell die Ausgabe sich durch ihre Augen bewegt, oder ob Sie gar „stehende Strahlen“ ausgeben ( die übrigens „nie“ ins Publikum dürfen ).

Die Ausgangsstrahlgrößen, sowie die Divergenz von Showlasern sind in der Regel sehr unterschiedlich.

Das bedeutet, dass Sie bei jedem Laser unterschiedliche Berechnungen für den Abstand zum Publikum anstellen müssen.

Diese Beispiele verdeutlichen also, warum sie Angaben zum Abstand von Showlaser zum Publikum im Internet nicht finden..

Um auf Nummer sicher zu gehen, holen Sie daher immer Expertenrat zum Thema „Lasersicherheit“ ein, indem Sie dem Experten die technischen Daten ihres Lasers und die Aufstellsituation angeben.

Erörtern Sie mit uns z.B. räumliche Gegebenheiten wie die Umgebungshelligkeit, die Beschaffenheit von reflektierenden Oberflächen, oder die Mindesthöhe auf der Ihr Laser zum Einsatz kommt. Sehr wichtig sind Angaben zur Laserausgabe wie, Abstand vom Laser zum Publikum, Größe des Ausgabewinkels, Audience Scanning: ja/nein, maximale Ausgangsleistung des Lasers. Sofern man diese Dinge berücksichtigt, ist eine sichere Laserausgabe möglich und keine unbegreifliche Theorie.

 

Der Laserschutzbeauftragte!

Die Definition des Laserschutzbeauftragten ( LSB ):

Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Sachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.

Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, zum Beispiel bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Aktuelle Kurse zum Laserschutzbeauftragten:

In regelmäßigen Abständen geben wir Ihnen die Möglichkeit, an einer unserer Schulungen zum Laserschutzbeauftragten teilzunehmen. Das Seminar befähigt die Teilnehmer zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftagten bei speziellen Anwendungen von Lasereinrichtungen.

Wir führen diese Seminare in der Regel in den Räumlichkeiten unserer Partnerfirmen durch. Eine Ausnahme stellt das alljährliche LSB Seminar auf der Prolight & Sound Messe in Frankfurt dar, wo wir uns in einem Konferenzraum des Mercure Messe Hotels in Frankfurt treffen. In allen Fällen führen wir die Kurse in Zusammenarbeit mit Dr. Günter Uhlig durch. Es handelt sich „nicht“ um eine Verkaufsveranstaltung! Die Kursgebühr beträgt in der Regel 299€ inklusive gesetzlicher 19% MwSt. pro Person ( Ausnahme: Das Seminar im Mercure Messe Hotel zur Prolight und Sound kostet EUR 369,- ).

Sie erhalten direkt im Anschluss an den Kurs ein offiziell anerkanntes Laserschutzzertifikat nach EN 60 825 und BGVB2 Unfallverhütungsvorschrift für Laserstrahlung in der „Sachkunde zum Laserschutzbeauftragten“ durch unseren Mitarbeiter und Dozenten des Kurses ( Dr. G. Uhlig ) ausgehändigt.

Die Anmeldung zum LSB Kurs ist zunächst „unverbindlich“. Eine Absage sollte jedoch aus organisatorischen Gründen bis spätestens 14 Tage vor dem Seminartermin erfolgen. Den aktuell bevorstehenden Kurs und weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sehen Sie immer in der obersten Zeile dieser Webseite. Klicken Sie hier um detaillierte Informationen zu LSB Kursen zu bekommen.

Infos und Anmeldung zum LSB Kurs.